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Wendepunkt begrüßt das neue Präventionsgesetz der Nordkirche

Kirchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

„Wir unterstützen die Entscheidung der Nordkirche, die Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt kirchenrechtlich zu verankern. Zum Schutz gerade von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass sich Institutionen ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind und ein klares Schutzkonzept aufstellen“, so Ingrid Kohlschmitt, Leiterin des Wendepunkt e.V.

Die Landessynode der Nordkirche hat auf ihrer Tagung das sogenannte Präventionsgesetz beschlossen. Dabei geht es um den Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie um die Einrichtung von Verfahren und Strukturen mit dem Ziel, Gefährdungen oder übergriffiges Verhalten schnellstmöglich zu beenden.

Der Wendepunkt e.V. arbeitet seit vielen Jahren mit verschiedenen Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Vereinen oder Jugendhilfeeinrichtungen und auch einzelnen Gemeinden zusammen, um gemeinsam Schutzkonzepte zur Prävention sexuellen Missbrauchs zu erarbeiten. „Da geht es um die Frage, welche besonderen Risiken gibt es gerade in pädagogischen Arbeitsfeldern und wie kann man verhindern, dass haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter ihre Machtposition und Überlegenheit für sexuelle Übergriffe oder anderes Fehlverhalten missbrauchen?“, erklärt Dirk Jacobsen, Leiter der Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch des Wendepunkts. „Wir unterstützen Institutionen dabei, ein klares Interventionskonzept zu entwickeln, das im Falle eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch schnell greift und die Opfer schützt. Dabei ist wichtig, dass in solchen Situationen Fachlichkeit und Besonnenheit vorherrschen.“

Die Aufdeckung zahlreicher Fälle sexuellen Missbrauchs in Einrichtungen hat in den vergangenen Jahren viel öffentliches Aufsehen erregt. Im Umgang mit dem Thema gibt es viele Ängste, Unsicherheiten und auch Abwehrreaktionen. „Wir helfen Institutionen dabei, ein ethisches Leitbild zu entwickeln und Verhaltensregeln zu formulieren. Außerdem sollten Kinder und Jugendlichen beteiligt werden an den Prozessen, die sie selbst betreffen, damit vertrauensvoll und angemessen auf ihre Anliegen eingegangen werden kann“, so Jacobsen.

Neben der Prävention und Intervention steht in dem neuen Kirchengesetz auch die Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt im Fokus. Seit einigen Jahren gibt es dazu bereits die UNA – Unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexuelle Übergriffe erlebt oder davon erfahren haben. Sie wurde im Auftrag der Nordkirche vom Wendepunkt ins Leben gerufen. Hierhin können sich Betroffene wenden, die einen Ansprechpartner außerhalb der Institution Kirche suchen.

„Wir würden uns wünschen, dass möglichst viele Institutionen dem Beispiel der Nordkirche folgen und fest verankern, was eigentlich selbstverständlich sein sollte“, betont Ingrid Kohlschmitt. „Ein klar definiertes Schutzkonzept hilft, Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen vorzubeugen und sichere Orte für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Ein solch einheitliches Konzept sollte zum Beispiel auch für die Schulen festgelegt werden.“

Im Fall eines sexuellen Übergriffes oder auch eines Verdachts können sich Betroffene und Institutionen an die kreisweit tätige Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch des Wendepunkts wenden und dort kostenlose Beratung in Anspruch nehmen.
beratungsstelle@wendepunkt-ev.de, 04121/475730

Unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexuelle Übergriffe erfahren haben:
una@wendepunkt-ev.de, 0800-0220099 (kostenfrei)