Kirsten Böök ist Juristin, Leitende Ministerialrätin im Niedersächsischen Justizministerium und Leiterin der Referatsgruppe für Prävention und Opferschutz. Sie hält im Rahmen unserer 10. Interdisziplinären Trauma-Fachtagung einen Vortrag zu dem Thema „Juristische Aufarbeitung und Therapie – ein Konflikt?“.
„Vor Beendigung des Strafverfahrens darf keine Therapie begonnen werden“– so lautet oftmals ein Rat, auch von Opferanwält*innen und Polizei. Der Vortrag soll diese Frage aus juristischer Sicht, aber auch interdisziplinär beleuchten, die Sichtweise der Justiz klären und Lösungsansätze für Therapeut*innen, aber auch deren Konsequenzen aufzeigen.
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Die Fachtagung findet am 20. November im Elmshorner Dienstleistungszentrum (EDZ) statt – in diesem Jahr mit dem Themenschwerpunkt „Trauma und sexuelle Gewalt“. Es erwarten Sie verschiedene Fachvorträge zu einzelnen Aspekten unseres Themenschwerpunktes – wir haben wieder hochkarätige Referent*innen gewinnen können. Am zweiten Tag bieten wir zwei Workshops an, in denen die Themen des Vortages vertieft werden können, aber auch noch andere Themenschwerpunkte gesetzt werden. Die Angebote sind einzeln buchbar.
Die Themen reichen von „Gewalt in der Kindheit – Folgen für Partnerschaft und Sexualität“ über “Mediatisierte sexualisierte Gewalt“ hin zu „Trauma unter dem Regenbogen – Stigmatisierung von Geschlechter- und sexuellen Minderheiten“.
Wir freuen uns auf eine interessante, informative Veranstaltung und einen spannenden Austausch!
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