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#nichtweiterleiten – Kampagne der Landespolizei SH

Von Jugendlichen werden Missbrauchsbilder an Kindern oft unüberlegt geteilt. Jetzt hat die Landespolizei Schleswig-Holstein eine „Kampagne gegen das Weiterleiten“ gestartet – speziell zugeschnitten auf junge Leute.

Die Zahlen sind erschreckend: Laut Landespolizei sind in Schleswig-Holstein bei Ermittlungen wegen „Kinderpornografie“ ein Drittel aller Tatverdächtigen Jugendliche. Fotos oder Videos werden oft leichtfertig über WhatsApp oder andere Messenger-Dienste geteilt.

Das müssen wir auch in unserem Fachbereich Ambulante Rückfallprophylaxe beobachten, in dem wir mit Minderjährigen und jungen Erwachsenen mit sexuell auffälligem Verhalten arbeiten. „Es fehlt Aufklärung zu diesem Thema bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, und es gibt dringenden Bedarf für eine umfassende und nachhaltige Arbeit in diesem Bereich“, berichtet Karl Sören Michaelis, Dipl.-Psychologe. „Die Aktion #nichtweiterleiten der Polizei SH ist in jedem Fall begrüßenswert! Da Appelle aber oft ungehört verhallen, empfehlen wir die Umsetzung sexual- und medienpädagogischer Projekte, die in den Schulen sowohl für Fachkräfte als auch für Schüler und Schülerinnen regelhaft angeboten werden. So erreichen wir, dass Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Schulabschluss die Regeln der Sexualität und auch der Umgang mit Medien geläufig sind und ihnen die Würde der anderen auch in vermeintlich anonymen Räumen im Internet bewusster wird.

Vielen Kindern und Jugendlichen ist überhaupt nicht bewusst, dass es strafbar ist,

Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern über Chats, Messenger und soziale Netzwerke weiterzuverbreiten. Die Polizei schreibt zu dieser Aktion: „Wir mussten in den letzten Jahren leider feststellen, dass genau diese Inhalte immer häufiger unter Kindern und Jugendlichen geteilt wurden – auch in Klassenchats, jeden Tag. Die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen ist ein Verbrechen, das hohe Strafen zur Folge hat. Deshalb ist es extrem wichtig, die Verbreitung zu stoppen und Inhalte konsequent zu melden. Jede Meldung, die keiner mehr lesen und liken kann, hilft, die Betroffenen zu schützen.“

Wir begrüßen und unterstützen die Aktion!

„Leider ist der Begriff „Kinderpornografie“ irreführend und falsch, denn es sind Abbildungen sexueller Gewalt an Kindern – AsGaK –  und keine Pornografie, die hier weiterverbreitet werden“, meint Michaelis. „Ja, „Kinderpornografie“ ist der Begriff im Gesetzestext. Und dieser Text sollte dringend überarbeitet werden. So zeigen wir als Gesellschaft, dass wir das Leid der betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht bagatellisieren sondern anerkennen.

#nichtweiterleiten #sexuelleGewalt #keinGewaltgegenKinder