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Rückfall-Prophylaxe |
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Die Rückfall-Prophylaxe
kann als eine Maßnahme der Hilfen zur Erziehung (HzE)
im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens beschlossen und
bewilligt werden. Die Aufnahme von Sondierung, Diagnostik und
ggf.
Behandlung durch den Wendepunkt sollte möglichst zeitnah erfolgen.
Die Sorgeberechtigten müssen einen entsprechenden Antrag beim
Jugendamt stellen. Eine zweite
Möglichkeit der Finanzierung ist möglich, wenn nach einem Verfahren eine richterliche Weisung
vorliegt. Für die Kosten der Ambulanten
Rückfall-Prophylaxe kann in diesem Fall auch das Justizministerium aufkommen.. |