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Rückfall-Prophylaxe 

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Die Rückfall-Prophylaxe kann als eine Maßnahme der Hilfen zur Erziehung (HzE)  im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens beschlossen und bewilligt werden. Die  Aufnahme von Sondierung, Diagnostik und ggf. Behandlung durch den Wendepunkt sollte möglichst zeitnah erfolgen. Die Sorgeberechtigten müssen einen entsprechenden Antrag beim Jugendamt stellen.

Eine zweite Möglichkeit der Finanzierung ist möglich, wenn nach einem Verfahren eine richterliche Weisung vorliegt. Für die Kosten der Ambulanten Rückfall-Prophylaxe kann in diesem Fall auch das Justizministerium aufkommen..