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Hilfen zur Erziehung |
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Wir sind seit 1991 anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Unser Wirkungsbereich erstreckt sich auf den gesamten Kreis Pinneberg, so dass wir mit den vier zuständigen Jugendämtern der Region eng zusammenarbeiten (Elmshorn, Pinneberg, Wedel und Uetersen). Dem Verein stehen drei Beratungsstellen zur Verfügung. Zur Zeit beschäftigt der Verein im Arbeitsbereich Hilfen zur Erziehung vier festangestellte MitarbeiterInnen (s.u.) mit unterschiedlichen Qualifikationen und Stundenumfängen. Für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung ist grundsätzlich das örtliche Jugendamt zuständig. Es entscheidet über Art und Umfang einer Hilfe im sogenannten Hilfeplangespräch, an dem die Familienmitglieder und ein Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin unserer Einrichtung teilnimmt. Das Jugendamt übernimmt die Kosten und berät in allen Fragen, die mit dem Leistungsanspruch auf Hilfen zur Erziehung zusammenhängen. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sieht verschiedene Hilfen zur Erziehung vor. Einen Teil dieser Hilfen können wir anbieten. Die Hilfe muss auf das einzelne Kind, seine Familie und das soziale Umfeld abgestimmt sein. Sie soll dafür sorgen, dass sich das Kind gut entwickeln kann und das Familiensystem gestärkt wird. Die Beratung unserer Klienten findet je nach Bedarf im häuslichen Umfeld, in der Schule, in der Kindertagesstätte oder in einer unserer Einrichtungen statt. |